AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KS elektronik GmbH D-32120 Hiddenhausen
1. Allgemeines
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen der Firma KS Schneider Elektronik GmbH. Fremden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die nachstehenden Bedingungen und die Rechnung und/oder Auftragsbestätigung gelten spätestens durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Alle von den nachstehenden Bedingungen abweichenden telegrafischen, telefonischen oder mündlichen Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich durch die KS Schneider Elektronik GmbH bestätigt sind. Bei allen Angeboten ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Lieferung
Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich und nur annähernd. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufs oder auf Rücktritt vom Vertrag. Teillieferungen sind in allen Teilen zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadenersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen. Abrufaufträge haben nur Gültigkeit für den Zeitraum von 12 Monaten.
3. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der Firma KS Schneider Elektronik GmbH, jedoch ohne Gewähr unter Ausschluss jeder Haftung. Mit dem Versandbeginn geht alle Gefahr in jedem Fall auf den Käufer über. Sämtliche Sendungen einschließlich Rücksendungen gehen stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird der Versand oder die Zustellung durch die Schuld des Käufers verzögert, so gilt als Versandbeginn schon der Zeitpunkt der Versandbereitschaft mit der Maßgabe, dass die Gefahr vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft ab auf den Käufer übergeht.
4. Preise und Zahlung
Die Preise der angebotenen Artikel / Produkte verstehen sich ab Lager der Firma KS Schneider Elektronik GmbH. Fracht und Verpackung werden zusätzlich berechnet sofern diese im Angebot nicht enthalten sind. Es wird jeweils die im Angebot aufgeführten Preise in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Annahme von Schecks oder Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllung statt. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem die KS Schneider Elektronik GmbH über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen gemäß § 288 (2) BGB zu entrichten. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die KS Schneider Elektronik GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus anderen laufenden Verträge des Kunden verpflichtet. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und die KS Schneider Elektronik GmbH kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels die Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Ein Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf eventuell geleistete Teilzahlungen sofort fällig.
Derartige Umstände berechtigen uns die noch ausstehenden Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder die Leistung zu verweigern und / oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu gewähren.
5. Eigentumsvorbealt
Die KS Schneider Elektronik GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Be.- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne die KS Schneider Elektronik GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die Forderungen des Auftraggebers aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden sofort an die KS Schneider Elektronik GmbH abgetreten. Ob die Vorbehaltswaren im Original Lieferzustand oder in verändertem Zustand oder ob sie an weitere Abnehmer weiterveräußert wurde. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Zur anderen Verwendung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt (z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung). Der Auftraggeber ist zum Einzug der entstandenen Forderungen aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben und Nennung der Schuldner mit Anschrift, Forderungshöhe und Datum der Rechnungsstellung zu erteilen. Käufer hat uns zu diesem Zweck auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Die KS Schneider Elektronik GmbH hat das Recht zur Einziehung der abgetretenen Forderungen und die Benachrichtigung des Schuldners des Käufers zu. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldo-Forderung. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sind wir berechtigt, aufgrund des Eigentumsvorbehaltes unsere Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit zur Sicherung unserer Forderungen zu entfernen. Der Besteller gestattet uns oder einem Beauftragten zwecks Sicherstellung unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich unsere Waren befinden. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die unter Eigentum der Firma KS Schneider Elektronik GmbH stehenden Waren für uns getrennt von anderen Waren zu lagern, und als Eigentum der Firma KS Schneider Elektronik GmbH zu kennzeichnen. Eine weitere Verfügung ist nicht zulässig. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an die KS Schneider Elektronik GmbH abgetreten.
6. Mängel und Beanstandungen
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen acht Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelrügen oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung des Lieferers aufgehoben.
Transportschäden oder verdeckte Transportschäden sind durch den Käufer direkt bei Annahme der Ware der entsprechenden Spedition / Transporteur unverzüglich zu melden. Transportschäden fallen nicht unter einem Mangelanspruch und sind mit der Versicherung des Transporteurs abzuwickeln.
Wandlung des Vertrages, Minderung des Preises oder Lieferung mangelfreier Ware bei Rückgabe der gelieferten Ware kann nur erfolgen wenn es sich um unsere Standardware / Lagerware handelt. Bei Waren die auf Bestellung für den Kunden angefertigt wurden ist eine Rücknahme mit Vertragsaufhebung nicht möglich. Sie entbinden den Abnehmer nicht von seiner Zahlungspflicht. Durch Mängel etwa mittelbar oder unmittelbar entstandener Schaden wird nicht ersetzt. Demontierte Standardwaren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist die KS Schneider Elektronik GmbH berechtigt, die Kosten für den Versand auch die Kosten für die Prüfung der Waren zu berechnen.
7. Erfüllungsort und Gerischtsstand
Erfüllungsort ist für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis 32120 Hiddenhausen. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten ist 32051 Herford. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl Klagen am Gerichtsstand des Beklagten zu erheben. Es gilt deutsches Recht, ausländisches Recht ist ausgeschlossen.
8. Ergänzende Hinweiss
Die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie gelten, soweit nicht in den vorliegenden Bestimmungen etwas geändert oder ergänzt ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.